Sommerzeit = Reisezeit

27. Juni 2024

Jetzt im Sommer geht´s wieder auf Reisen. Für die meisten ist das - neben der Erholung - weiterhin Arbeitszeit. Deswegen finden sich im Reisegepäck u.a. digitale Arbeitsmittel wie Smartphone, Pad und/oder Notebook als ständige Begleiter wieder.

Frage: Sind Ihre “digitalen Begleiter” genauso vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt, wie zum Beispiel bei Ihnen in der Kanzlei oder zu Hause?

Schnell können Notebook & Co auf Reisen auch mal abhanden kommen, auf welchem Weg auch immer… Ist die Hardware weg oder kompromittiert, was ist dann mit Zugängen auf den Geräten z.B. zu E-Mail, Online-Portalen und/oder VPN-Zugängen. Wie sind diese abgesichert?

Lösung:
Für alle Zugriffe, sowohl auf die Hardware, wie auch auf die Software, sollte eine 2FA (2 FaktorAuthentifizierung) eingerichtet sein. Jedenfalls sollten alle Zugänge mindestens durch sehr starke und unterschiedliche (!) Passwörter abgesichert werden.

VORSICHT: Gerade in öffentlichen WLANs (etwa an Flughäfen, Bahnhöfen, Cafés, Hotels) drohen Cyberangriffe. Deswegen sollten Sie auf externe Daten - bspw. in der Kanzlei - ausschließlich über ein gesichertes VPN zugreifen.

Sie haben Fragen zur Absicherung Ihrer digitalen Begleiter? - Wir haben die Antworten!

Zögern Sie nicht und melden Sie sich bei uns!

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