Erinnern Sie sich noch? - Am Anfang der beA-Nutzungspflicht war das Chaos (fast) perfekt. Alle Gerichte wollten die beigefügten Dateien als durchsuchbare pdf-Dateien mit eingebetteten Schriftarten haben. Waren diese Kriterien nicht erfüllt, wurde rigoros moniert und zurückgewiesen. Dann wurde in Windeseile die entspr. Vorschrift des § 2 ERVV geändert und durchsuchbare pdf-Dateien waren kein Thema mehr. Machen wir uns nichts vor: Mittelfristig wird das wieder geändert.
Dabei sind durchsuchbare pdf-Dateien in der E-Akte ein klarer Vorteil. Über die Volltextsuche können Sie ganz schnell Schreiben, Schriftsätze, Mails etc. über eine Stichworteingabe finden. Das ist ein enormer Zeitvorteil. - Voraussetzung: Alle diese Dokumente sind durchsuchbar.
Dafür gibt es jetzt die IPA-Suite:
Eine Software, die sich nahtlos in RA-MICRO integrieren lässt und zentral im Hintergrund alle in die E-Akte ein- und ausgehenden pdf-Dateien automatisch durchsuchbar macht.
Hinweis:
Zumindest in Schleswig-Holstein müssen Notariate schon jetzt durchsuchbare pdf-Dateien beim Grundbuchamt einreichen (§ 135 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GBO i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 ERVV SH).